Petition: Rüstungsaltlast Werk Tanne – Kein Standort für Windkraftanlagen im Oberharz

Aktuelles

  • Sachstand zu den Steuerungsmöglichkeiten für den Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld im Verfahren zur Ausweisung eines Sondernutzungsgebiets „Windenergie“ auf dem Gelände des ehemaligen Werk Tanne

    Wir begrüßen, dass bei der Bauausschusssitzung vom 24.2.26 auf Initiative von Frau Eva Peinemann (FDP-Fraktion) und Herrn Alexander Ehrenberg (SPD) endlich einmal Klartext zum Sachstand des Verfahrens zur 96. Flächennutzungsplanänderung geredet wurde.

    Noch Ende des Jahres 2025 wurde von Investoren- und Verwaltungsseite behauptet, es gäbe über den Flächennutzungsplan hinaus noch weitere Steuerungsmöglichkeiten für den Rat im Hinblick auf die Anzahl, Höhe und Positionierung der Windenergieanlagen. So schrieb Herr Jacobi (Geschäftsführer der Halali Verwaltungs GmbH) noch am 4.12.25 in seiner Antwort auf den offenen Brief des Sympatec-Geschäftsführers Dr. Röthele: „Durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt, sowie der konstruktiven Mitgestaltung der Planunterlagen, obliegen der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld alle Möglichkeiten der Mitbestimmung.“

    Nun musste auch Jacobi einräumen, dass „dies einem veralteten Sachstand“ entspricht (s. GZ vom 26.2.26). War er tatsächlich falsch informiert – was bei einem Projekt, in dem es um Millionenbeträge geht, eher unwahrscheinlich ist – oder war es eine bewusste „Beruhigungspille“, um dem Rat mehr Mitsprachemöglichkeiten in Aussicht zu stellen und dadurch die Entscheidung zu Gunsten des Investors zu beeinflussen? Wahrscheinlich liegt hier einfach ein ebensolches bedauerliches „Missverständnis“ vor, wie es bereits Co-Geschäftsführer Alexander von Schönburg-Hartenstein unlängst gegenüber der Stadtverwaltung bezüglich der nichtexistierenden schriftlichen Kooperationsvereinbarung mit der TU Clausthal zugeben musste. Man muss sich vor diesem Hintergrund allerdings fragen, ob man in diesem Investor einen verlässlichen Partner für ein Projekt dieser Tragweite sehen kann, so dass Herr Ehrenberg nach unserer Ansicht zu Recht konstatiert, dass das Vertrauen in die Ehrlichkeit dieses Projekts beschädigt ist (GZ vom 26.2.26).

    Der Verweis auf einen städtebaulichen Vertrag als Steuerungsmöglichkeit findet sich ebenfalls in öffentlichen Dokumenten zur Vorlage im Rat bzw. in seinen Ausschüssen. So auch bereits unter Punkt 3 im Beschlussvorschlag zum Einleitungsbeschluss zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschlussvorlage 101/2024 vom 11.07.2024). In die Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 27.8.2024 wurde der 3. Punkt mit übernommen: „bei Bedarf wird zwischen der Berg- und Universitätsstadt und der Antragstellerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.“

    Eine Klarstellung durch die Bürgermeisterin, dass dies keine rechtlich bindende Wirkung hat, findet sich entgegen der Behauptung von Frau Emmerich-Kopatsch (vgl. GZ vom 26.2.26) in den öffentlich zugänglichen Ratssitzungsprotokollen nicht.

    Beim Treffen der Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Stadtverwaltung am 19.01.26 mit dem Planungsbüro der Investoren musste dieses nun klarstellen, dass der Rat nur die Möglichkeit hat, der Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Ein städtebaulicher Vertrag, eine Begründung im Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan sind rechtlich angreifbar und keine geeigneten Steuerungsmöglichkeiten.

    Auf der von Ratsherr Haeseler in der GZ vom 28.2.26 erwähnten sogenannten „Informationsveranstaltung“ der Grünen mit dem Nds. Umweltminister Meyer als Schirmherr des Windparkprojekts im Juli 2025 wurde der Ablauf des Verfahrens nicht im Detail besprochen. Es hieß damals von den Investoren diesbezüglich nur, dass man die laufenden Gutachten abwarten müsse. Steuerungsmöglichkeiten des Stadtrats kamen damals nicht zur Sprache.

    Daher verwundert uns auch die Darstellung von Herrn Haeseler, dass am Ende der Stadtrat ja oder nein sagt. Diese Formulierung erweckt wieder den Anschein, als hätte am Ende der Rat das letzte Wort. Dem ist nicht so.

    Vielmehr würde die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung eines „Sondernutzungsgebiets Windenergie“ auf dem Gelände des ehemaligen Werks Tanne erst die Grundlage für das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bilden.

    Im Falle einer Annahme der 96. Flächennutzungsplanänderung durch den Stadtrat würde sich noch das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch den Landkreis Goslar anschließen. Der Rat hätte dabei dann keinerlei Mitspracherecht mehr. Der Investor könnte dann mit Windkraftanlagen in der maximal technisch möglichen Höhe, welche das Immissionsschutzrecht hergibt, planen, um eine maximale Stromerzeugung und damit maximale Gewinnmöglichkeit zu realisieren.

    Dies steht im Gegensatz zu den Aussagen der Bürgermeisterin, die noch in der Bauausschusssitzung vom 18.2.25 davon sprach, „dass nicht mit den größtmöglichen Windkraftanlagen, sondern mit kleineren Anlagen geplant werde, deren Höhe unter 250 m liege“ (Protokoll Bauausschusssitzung 18.2.25, Punkt 3).

    Spätestens damit muss allen Ratsmitgliedern klar sein, dass das Verfahren schon unter falschen Voraussetzungen eröffnet worden ist. Denjenigen Ratsmitgliedern, die keine über 250m hohen Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Trinkwasserteichen, UNESCO-Welterbe und Wohnbebauung wollen, bleibt nur die Möglichkeit, die 96. Flächennutzungsplanänderung abzulehnen. Wir fordern daher alle Parteien dazu auf, sich im Kommunalwahlkampf eindeutig zu diesem Thema zu positionieren, damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, woran sie diesbezüglich bei der jeweiligen Partei sind.

  • WERK TANNE: EIN GUTER STANDORT FÜR EINEN WINDPARK?

    Drohnenaufnahme aus 120m Höhe über Clausthal-Zellerfeld von Bremerhöhe

    Wir sind für den Ausbau von erneuerbaren Energien im Allgemeinen und Windkraft im Speziellen – aber nur dort, wo es Sinn macht.

    Beim aktuell geplanten Sondernutzungsgebiet Windkraft auf Werk Tanne sprechen zu viele schwerwiegenden Gründe dagegen:

    Trinkwasserschutz

    Das Planungsgebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet Zone II und grenzt direkt an das Trinkwasserschutzgebiet Zone I. Die offenen Wasserflächen der Trinkwasserteiche (Hirschler Teich, Jägersbleeker Teich, Fortuner Teich) liegen in unmittelbarer Nähe. Das heißt, dass Staubverwehungen durch Bautätigkeiten im stark TNT-verseuchten Werk Tanne in unser Trinkwasser gelangen könnten.

    Foto: Fortuner Teich

    Zudem verliert eine einzige Windkraftanlage (WKA) jährlich ca. 45 kg Mikroabrieb/Mikroplastik mit krankmachenden und krebserregenden Chemikalien wie PFAS- und Bisphenol-A von Rotoren und Nabe. Auf Grund der im Vergleich zur Wasseroberfläche der Trinkwasserteiche erhöhten Position der Rotorblätter und der Gondel sowie der Lage in Hauptwindrichtung kann ein Eintrag der o.g. Abriebpartikel in die Trinkwasserteiche technisch nicht verhindert werden.

    Auf der Website des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz heisst es:

    Schutzzone I: Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Innerhalb dieser Zone I soll jede direkte Verunreinigung unterbleiben, sie wird deshalb in der Regel eingezäunt.

    Schutzzone II: In der engeren Schutzzone sind im Allgemeinen die Gefährdungen nicht tragbar, die von bestimmten menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und/oder die mit einer Verletzung der das Grundwasser schützenden Bodenschichten (Deckschichten) verbunden sind. Insbesondere soll der hygienische Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen sichergestellt werden.

    Havarien

    Eine durchschnittliche WKA enthält im Maschinenhaus ca. 1200 Liter Getriebeöl, 600 Liter Kühlflüssigkeit und 250 Liter Hydrauliköl. Im Falle eines Unfalls oder einer Betriebsstörung können diese Gefahrstoffe auf den Boden kommen und ins Erdreich eindringen.

    Brennendes WKA bei Bremervörde, Mai 2025 (Quelle: Polizei ROW)

    Im Falle eines Brandes ist das Löschen für die Ortsfeuerwehren heikel bis unmöglich, vor allem auf einem Gelände, welches aufgrund der TNT-Kontamination nicht ohne weiteres zu betreten ist. Die Möglichkeit zur Brandbekämpfung besteht auf Grund der Höhe der Windenergieanlagen nur mit speziell ausgerüsteten Feuerwehren. In der Regel muss man die in Brand geratene Anlage unkontrolliert abbrennen lassen. Dabei wird der Chemiecocktail der Rotoren sowie der Öle im Maschinenhaus unkontrolliert freigesetzt und kann auf einen Schlag in die Trinkwasserteiche gelangen. Dass brennende Rotoren und Gondeln immer wieder vorkommen kann man aus der Unfallstatistik ersehen (www.vernunftkraft.de)

    Anwohnerschutz

    Ausschnitt aus der 96. FNP-Änderung Windpark Werk Tanne (mit Ortsangaben und Strecken ergänzt)

    Der geplante Windpark befindet sich teilweise in unter 500 m Entfernung von einzelnen Wohnhäusern im Mischgebiet Tanne und in nur 575 m Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung der Tannenhöhe. Im regionalen Raumordnungsprogramm des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird darauf geachtet, dass Vorranggebiete für Windenergie mindestens 1000 m zur Wohnbebauung einhalten. Beim Sondernutzungsgebiet Windkraft auf Werk Tanne werden diese Mindestabstände eklatant unterschritten und die Lebensqualität im Wohngebiet Tannenhöhe massiv abgewertet.

    Hier gilt es VOR einer Genehmigung und Errichtung der Anlagen sicherzustellen, dass keine Belastung durch Lärm, nächtliche Befeuerung der Signallichter, Schlagschattenwurf etc. für die Anwohner entsteht.

    Vom Bremerstieg aus erscheint eine 250 m große WKA 2,5x höher als der Brockenturm. Bis zu 7 WKA sind geplant. (Fotomontage mit Grafik)

    Landschaftsschutz

    Der erste Windpark im Oberharz? Ein Präzedenz-Fall mit Folgen für den gesamten Harz

    Das regionale Raumordnungsprogramm 2008 des Regionalverbandes Großraum Braunschweig weist im gesamten Oberharz kein Vorranggebiet für Windkraft aus und trägt damit dem schützenswerten Charakter der Oberharzer Landschaft Rechnung.

    Die aktuelle 96. Änderung des Flächennutzungsplans wird entgegen der im regionalen Raumordnungsprogramm für Clausthal-Zellerfeld festgelegten Aufgaben (u.a. besondere Entwicklungsaufgabe Erholung und Tourismus) auf Betreiben des Investors „Halali Verwaltungs GmbH“ über die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel bei der Stadt Clausthal-Zellerfeld angestrebt.

    Modifizierte Grafik (Quelle: colourbox,rbb): Vergleich WKA und Brockenturm

    Wenn die erste WKA in Clausthal-Zellerfeld gebaut ist, wird das Landschaftsbild des Oberharzes auf Grund der Höhe weithin sichtbar tiefgreifend gestört sein. Dies wird zu einem „Dammbruch“ führen, da man den Oberharz nun nicht mehr als besonders schützenswerte Landschaft wahrnehmen wird und somit auch weitere Windkraftparks leichter genehmigt werden können.

    Tourismus

    Im Landkreis Goslar hängen laut einer IHK-Erhebung (2022) rund 14 % aller Arbeitsplätze direkt oder indirekt vom Tourismus ab.

    Eine Studie der Leibniz Universität Hannover (Broekel/Alfken, 2015) belegt, dass vor allem küstenferne Regionen wie die deutschen Mittelgebirge unter einem negativen Effekt durch Windkraftanlagen leiden und zeigt einen Konflikt zwischen dem Bau von Windenergieanlagen und der Attraktivität touristischer Regionen.

    Ein Rückgang von Besucherzahlen aufgrund landschaftlicher Beeinträchtigungen hätte somit erhebliche volkswirtschaftliche Konsequenzen für den gesamten Oberharz.

    UNESCO-Welterbe

    Negative Folgen sehen wir auch in möglichen direkten Schäden durch die Bautätigkeiten in der Nähe zur weltweit einzigartigen „Oberharzer Wasserwirtschaft“, welche als UNESCO-Welterbeteil ein Aushängeschild für die gesamte Region ist. Zu den oberirdischen Wasserläufen sollen zwar Pufferzonen eingehalten werden. Zu den beiden das Planungsgebiet kreuzenden Wasserläufen (Dietrichsberger- und Fortuner-Wasserlauf) ist jedoch keine Pufferzone geplant. Indirekt schädigen die WKA zudem das Gesamtensemble der Pfauenteichkaskade und somit die Erlebbarkeit dieser montanhistorisch einzigartigen Bauwerke. Eine Aberkennung des UNESCO Welterbe-Status wäre eine mögliche Folge.

    Fotomontage: Blick vom Damm des Hirschler Teichs

    Naturschutz

    Die WKA sollen in unmittelbarer Nähe zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Oberharzer Teichgebiet“ errichtet werden. Wir befürchten negative Folgen vor allem für die Vogel- (Rotmilan, Schwarzstorch, Fischadler) und Fledermauspopulationen, die in diesen geschützten Gebieten leben. Unter den Vögeln wird besonders der streng geschützte Rotmilan häufig Opfer von WKA. Bei kleineren Fliegern wie z.B. Fledermäusen können die Lungen und inneren Organe durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorblättern der WKA platzen.

    Durch die für den Bau und die Wartung der WKA neu zu errichtende Zuwegung kann es darüber hinaus zu einer weiteren Schädigung des gerade neu entstehenden Waldes kommen.

    Effekt auf die Stadtfinanzen

    Der Windpark wird Clausthal-Zellerfeld keine neuen Arbeitsplätze bringen. Für Unternehmer ist es schon jetzt schwer, Fachpersonal in den Oberharz zu locken. Ein Hauptargument für die Gewinnung von Spitzenpersonal für die Wirtschafts- und Forschungslandschaft am Standort Clausthal-Zellerfeld ist der hohe Erholungs- und Freizeitwert in der unverbauten Natur.

    Wenn die Windparkplanung in der jetzigen Form mit bis zu sieben 250 m hohen Groß-Windkraftanlagen in der jetzigen Form umgesetzt wird, sinkt die Attraktivität Clausthal-Zellerfelds für Neubürger, was weniger Einnahmen für die Stadt über die Einkommensteuerumlage bedeutet, und Unternehmen und Arbeitgeber haben noch mehr Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen.

    Dadurch werden in der Folge auch die Gewerbesteuereinnahmen leiden. Auch wird dem Gewerbepark Tanne die Möglichkeit genommen, weiter nach Osten hin zu wachsen, denn welcher Unternehmer möchte sich unter einer Windkraftanlage ansiedeln?

    Die Nachteile des geplanten Windparks überwiegen die möglichen Einnahmen der Stadt. Als gesicherte Einnahme kann die Akzeptanzabgabe nach Niedersächsisches Windenergie- und Photovoltaikanlagenbeteiligungsgesetz (NWindPVBetG) von 0,2 Cent pro eingespeister kW/h gelten. Geschätzt werden jährliche Einnahmen bei fünf WKA von ca. 150.000 EUR je nach tatsächlicher Einspeisung. D.h. es fließt auch nur Geld, wenn die Windräder sich drehen.

    Beispielrechnung für die Akzeptanzabgabe (Quelle: www.klimaschutz-niedersachsen.de)
    Beispielrechnung für die Akzeptanzabgabe (Quelle: www.klimaschutz-niedersachsen.de)

    Erst nach vielen Jahren, wenn die hohen Investitionskosten der Windparkbetreiber abgeschrieben sind, können überhaupt nennenswerte gewerbesteuerpflichtige Gewinne anfallen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die negativen finanziellen Folgen eines Wertverlusts von Grundstücken und Immobilien jedoch sofort und dauerhaft tragen.

    Darüber hinaus würde ein Bau von fünf WKA dieser Größenordnung die Kapazitäten des derzeit vorhandenen Stromnetzes übersteigen, so dass hier weitere Investitionskosten entstehen. Und dies nicht nur für die Betreiberfirma des Windparks, sondern auch für den Netzbetreiber.