Jetzt wieder genau hinschauen und bis 31.08.26 Stellung nehmen: Planungen zu Werk Tanne Süd
Die Stadt Clausthal-Zellerfeld hat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die geplante Entwicklung des südlichen Teilbereichs auf Werkes Tanne aufgerufen.

Zwei Verfahren, ein erheblich belasteter Standort – und viele offene Fragen: Was passiert hier eigentlich auf dem ehemaligen Werk-Tanne-Areal?
Wenn Sie Fragen und Bedenken hinsichtlich der Planungen auf der Rüstungsaltlast Werk Tanne zum Gewerbepark Tanne Süd haben, dann machen Sie jetzt von Ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch. Weiter unten finden Sie weitere Fragen und einige Denkanstöße!
Die Planungsunterlagen zur 95. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 68/I „Gewerbepark Tanne Süd“ finden Sie hier.
- Schreiben Sie einfach Ihre eigenen Fragen oder Bedenken zu Punkten, die Ihnen wichtig sind, wie z.B. Gesundheit, Natur, Umwelt, Windpark, Kosten oder Bürgerbeteiligung.
- Beziehen Sie sich auf die Planungsunterlagen und machen Sie deutlich, welche Informationen Ihnen für eine verantwortbare Entscheidung fehlen.
- Richten Sie Ihre Eingaben bis 31.08.26 schriftlich oder per Email an:
An die
Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeldz. Hd. Birgit Dorn
An der Marktkirche 8
38678 Clausthal-ZellerfeldPer E-Mail: birgit.dorn@clausthal-zellerfeld.de
Die Vorstudie sollte die Grundlage für eine frühzeitige fachliche und politische Bewertung und Entscheidung über die Planung und weitere Schritte geben. Gerade deshalb dürfen wesentliche abwägungsrelevante Informationen zu Altlasten, Gesundheitsschutz und Umwelt nicht erst in späteren Verfahrensschritten sichtbar werden. Diese müssen jetzt so dargestellt sein, dass Risiken, offene Fragen und notwendige Maßnahmen sachgerecht bewertet werden können.
DIESE PUNKTE SIND UNS AUFGEFALLEN (inklusive Fragen, die auch Sie stellen könnten):
Mit der 95. Änderung des Flächennutzungsplans soll der südliche Bereich des ehemaligen Werkes Tanne für Tourismus, Erholung, Gewerbe und Industrie geöffnet werden. Demnach sollen also künftig Menschen auf einer erheblich belasteten Rüstungsaltlast arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Aus unserer Sicht wird in der Vorstudie jedoch nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt, wie die bestehenden Bodenbelastungen mit diesen Nutzungen dauerhaft vereinbar sein sollen.
Besonders kritisch sehen wir dabei die Darstellung bei der überschlägigen Betroffenheitsbewertung auf S. 40 der Vorstudie: Trotz der mehrfach beschriebenen Altlasten wird „Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung“ als „nicht betroffen“ eingestuft. Wie kommt diese Bewertung zustande? Welche konkreten Untersuchungen und Erkenntnisse liegen dieser Einschätzung zugrunde?
Auch die mehrfach hervorgehobene Schilfkläranlage, mit dem wohlklingenden Zusatz „die größte Europas“, beantwortet diese Frage nicht. Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Behandlung belasteten Sickerwassers leisten, ja, aber sie entfernt nicht die Schadstoffe aus dem Boden. Das sollte so auch klar kommuniziert werden. In der Vorstudie bleibt offen, welche weiteren Sanierungs-, Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen für die belasteten Flächen erforderlich sind.
Nach § 4 Abs. 3 BBodSchG müssen Altlasten so saniert bzw. gesichert werden, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Wie wird dies für die geplanten Nutzungen auf dem Gelände Werk Tanne konkret und dauerhaft sichergestellt? Aus unserer Sicht müssen die Bodenbelastungen, die geplanten Maßnahmen und deren dauerhafte Wirksamkeit nachvollziehbar dargestellt werden.
Unsere Forderung: Eine flächenbezogene Altlasten- und Schadstoffkarte sowie ein nachvollziehbarer Sanierungs-, Sicherungs- und Überwachungsplan müssen vor einer abschließenden Entscheidung vorliegen.
Fragen, die Sie in Ihrer eigenen Eingabe stellen könnten:
- Wie kann auf S. 40 „Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung“ als „nicht betroffen“ eingestuft werden, obwohl das Gelände als Altlastenstandort beschrieben wird?
- Welche konkreten Untersuchungen belegen diese Einschätzung?
- Wo befinden sich welche Schadstoffe und in welchen Konzentrationen?
- Welche Flächen werden tatsächlich saniert und welche lediglich gesichert oder versiegelt?
- Welche Schadstoffe verbleiben dauerhaft im Boden?
- Welche Nutzung ist auf welcher Belastungsfläche vorgesehen?
- Wie werden Arbeitnehmer, Besucher und Touristen dauerhaft geschützt?
- Wie wird während der Bauarbeiten die Verbreitung belasteten Staubs oder Bodenmaterials verhindert?
- Wie wurde dies in der Vergangenheit beim Bau der Schilfklärbecken sichergestellt und gemonitort?
- Wie werden belastete Böden und Aushub behandelt?
- Wer trägt die Kosten für Sanierung, Sicherung und dauerhafte Überwachung?
- Wer trägt langfristig die Verantwortung und Haftung?
Der Hirschler Teich befindet sich in unmittelbarer Nähe des Plangebiets und ist für die Trinkwasserversorgung im Oberharz von zentraler Bedeutung. In der Vorstudie heißt es, Schutzmaßnahmen werden getroffen, jedoch wird konkret nichts benannt. Es stellt sich daher die Frage, wie verhindert und überwacht werden soll, dass rüstungsspezifische Schadstoffe über Boden, Sickerwasser oder andere Wege in das Gewässersystem gelangen.
Fragen Sie beispielsweise:
- Wurde untersucht, ob und wie Schadstoffe vom Gelände in Richtung Hirschler Teich gelangen können?
- Wie wird während der Bauarbeiten die Verbreitung belasteten Staubs oder Bodenmaterials verhindert?
- Welche regelmäßigen Messungen und Kontrollen sind zum Schutz der Trinkwasserversorgung vorgesehen?
- Welche Maßnahmen greifen, wenn Schadstoffe im Wasser festgestellt werden?
Grundsätzlich ist eine Stärkung des Tourismus im Oberharz zu begrüßen. Jedoch scheint uns dieses Vorhaben im Widerspruch zu den Windparkplänen der Stadt und des Vorhabenträgers mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplans zu stehen. Ferien, Erholung und Arbeiten unter Windkraftanlagen? Die Vorstudie lässt die Pläne des benachbarten Planungsgebietes bei diesem Szenario aus unserer Sicht zu stark außer Acht. Zudem wird in der Vorstudie zum Gewerbepark Süd auch die Nutzung von Windenergieanlagen als zulässig genannt (7.1 ff.). Wie ist Tourismus und Erholung, Arbeiten und Forschen neben Windkraftanlagen vereinbar?
Fragen Sie vielleicht:
- Wie verändern sich die Auswirkungen, wenn Gewerbe- und Industriepark, Tourismus/Erholung und Windpark gemeinsam betrachtet werden?
- Welche Auswirkungen haben Fundamente, Wege, Kabeltrassen und weitere Bauarbeiten im Zuge des Baus eines angedachten Windparks auf der Nachbarfläche auf den belasteten Untergrund?
- Wie soll sichergestellt werden, dass Erholung und Tourismus mit einem unmittelbar benachbarten Windpark vereinbar sind?
- Welche Anlagen zur Windenenergienutzung im Gewerbe- und Industriegebiet sind geplant?
Für das Werk-Tanne-Gelände sind aufgrund der vorhandenen Gebäude, Ruheräume und Lebensräume unter anderem Fledermäuse und verschiedene Vogelarten relevant. Die Vorstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei. Aus unserer Sicht wird diese Entscheidung jedoch nicht ausreichend nachvollziehbar begründet.
Fragen, die Sie stellen könnten:
- Auf welcher konkreten Datengrundlage wurde entschieden, dass keine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist?
- Welche Fledermaus- und Vogelarten wurden untersucht?
- Wie werden die Auswirkungen von Gewerbepark (95. FNP) und Windpark (96.FNP) auf geschützte Arten gemeinsam bewertet?
In den Unterlagen wird an verschiedenen Stellen auf einen Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und der Halali Verwaltungs GmbH verwiesen.Wir halten es für wichtig, dass die wesentlichen Inhalte des Erschließungsvertrags den kommunalen Entscheidungsträgern rechtzeitig vor einer Entscheidung bekannt sind.
Folgende Fragen könnten auch für Sie von Interesse sein:
- Welche Kosten übernimmt der Vorhabenträger?
- Welche Kosten verbleiben bei der Stadt?
- Können indirekte Kosten auf die Allgemeinheit bzw. die Anwohner zukommen?
- Wer übernimmt langfristig die Kosten für Altlastensicherung und Überwachung?
- Welche Haftungsregelungen gelten bei später auftretenden Schäden, Klage oder einer notwendigen Nachsorge?
Die Entwicklung des Werkes Tanne ist ein Projekt mit erheblichen Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Umso wichtiger sind Transparenz, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen und ein belastbares Vertrauensverhältnis zwischen Vorhabenträger, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.
Wir kritisieren die aktuelle öffentliche Auslegung, da es eine Weiterverfolgung des Verfahrens vom 11.9.2025 (Beschlussvorlage 120/2025) ist. Dieser Antrag an den Rat der Stadt Clausthal-Zellerfeld enthielt die Behauptung, dass es eine geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Halali Verwaltungs GmbH und der TU Clausthal gäbe, was sich im Nachhinein als Luftschloss erwiesen hat. Auch auf Grund dieser Ungereimtheit haben die Hälfe der Ratsmitglieder in einem parteiübergreifenden Antrag in der letzten Ratssitzung vom 18.06.26 für einen Abbruch des Verfahrens auf Grund des beschädigten Vertrauens in die Halali Verwaltungs GmbH gestimmt.
Auch die aktuelle Vorstudie nimmt erneut Bezug auf die TU Clausthal, ohne dass für uns daraus konkrete Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit hervorgehen.
Dass vor diesem Hintergrund die Verwaltung das Verfahren weiter vorantreibt, halten wir für falsch.
Wir halten es deshalb für wichtig, dass jede behauptete Kooperation, Nutzungsperspektive oder wissenschaftliche Beteiligung konkret benannt und durch entsprechende Vereinbarungen belegt wird.
Abschließend möchten wir darum bitten, Entscheidungen das Planungsverfahren Werk Tanne betreffend, nicht hinter verschlossenen Türen im Verwaltungsausschuss beschließen zu lassen, sondern öffentlich und nachvollziehbar zu beraten und im Sinne von Transparenz- und Demokratieförderung im öffentlichen Teil der Ausschuss- und Ratssitzungen.
Und wieder wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Werk Tanne in die Ferien gelegt! Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Dass die Beteiligung erneut zum Teil in die Ferienzeit fällt, erschwert aus unserer Sicht allerdings eine möglichst breite Beteiligung. Gerade deshalb sollten möglichst viele Menschen, die sich betroffen fühlen oder Fragen zu dem Projekt haben, jetzt von Ihrem Recht auf Stellungnahme Gebrauch machen.
Jede Eingabe ist hilfreich
Nachnutzungsideen für Werk Tanne zur Erweiterung für Gewerbe- und Industrieansiedlung und Sanierungsmaßnahmen sind zu begrüßen. Jedoch fordern wir, dass der Vorhabenträger und die Stadt aufgrund der sensiblen Altlast und den damit einhergehenden Gesundheitsrisiken verantwortungsvoll planen und handeln. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich sachlich und konkret beteiligen, desto deutlicher wird, welche Fragen vor einer weiteren Planung beantwortet werden müssen.



Foto: Fortuner Teich






