Sachstand zu den Steuerungsmöglichkeiten für den Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld im Verfahren zur Ausweisung eines Sondernutzungsgebiets „Windenergie“ auf dem Gelände des ehemaligen Werk Tanne
Wir begrüßen, dass bei der Bauausschusssitzung vom 24.2.26 auf Initiative von Frau Eva Peinemann (FDP-Fraktion) und Herrn Alexander Ehrenberg (SPD) endlich einmal Klartext zum Sachstand des Verfahrens zur 96. Flächennutzungsplanänderung geredet wurde.
Noch Ende des Jahres 2025 wurde von Investoren- und Verwaltungsseite behauptet, es gäbe über den Flächennutzungsplan hinaus noch weitere Steuerungsmöglichkeiten für den Rat im Hinblick auf die Anzahl, Höhe und Positionierung der Windenergieanlagen. So schrieb Herr Jacobi (Geschäftsführer der Halali Verwaltungs GmbH) noch am 4.12.25 in seiner Antwort auf den offenen Brief des Sympatec-Geschäftsführers Dr. Röthele: „Durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt, sowie der konstruktiven Mitgestaltung der Planunterlagen, obliegen der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld alle Möglichkeiten der Mitbestimmung.“
Nun musste auch Jacobi einräumen, dass „dies einem veralteten Sachstand“ entspricht (s. GZ vom 26.2.26). War er tatsächlich falsch informiert – was bei einem Projekt, in dem es um Millionenbeträge geht, eher unwahrscheinlich ist – oder war es eine bewusste „Beruhigungspille“, um dem Rat mehr Mitsprachemöglichkeiten in Aussicht zu stellen und dadurch die Entscheidung zu Gunsten des Investors zu beeinflussen? Wahrscheinlich liegt hier einfach ein ebensolches bedauerliches „Missverständnis“ vor, wie es bereits Co-Geschäftsführer Alexander von Schönburg-Hartenstein unlängst gegenüber der Stadtverwaltung bezüglich der nichtexistierenden schriftlichen Kooperationsvereinbarung mit der TU Clausthal zugeben musste. Man muss sich vor diesem Hintergrund allerdings fragen, ob man in diesem Investor einen verlässlichen Partner für ein Projekt dieser Tragweite sehen kann, so dass Herr Ehrenberg nach unserer Ansicht zu Recht konstatiert, dass das Vertrauen in die Ehrlichkeit dieses Projekts beschädigt ist (GZ vom 26.2.26).
Der Verweis auf einen städtebaulichen Vertrag als Steuerungsmöglichkeit findet sich ebenfalls in öffentlichen Dokumenten zur Vorlage im Rat bzw. in seinen Ausschüssen. So auch bereits unter Punkt 3 im Beschlussvorschlag zum Einleitungsbeschluss zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschlussvorlage 101/2024 vom 11.07.2024). In die Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 27.8.2024 wurde der 3. Punkt mit übernommen: „bei Bedarf wird zwischen der Berg- und Universitätsstadt und der Antragstellerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.“
Eine Klarstellung durch die Bürgermeisterin, dass dies keine rechtlich bindende Wirkung hat, findet sich entgegen der Behauptung von Frau Emmerich-Kopatsch (vgl. GZ vom 26.2.26) in den öffentlich zugänglichen Ratssitzungsprotokollen nicht.
Beim Treffen der Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Stadtverwaltung am 19.01.26 mit dem Planungsbüro der Investoren musste dieses nun klarstellen, dass der Rat nur die Möglichkeit hat, der Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Ein städtebaulicher Vertrag, eine Begründung im Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan sind rechtlich angreifbar und keine geeigneten Steuerungsmöglichkeiten.
Auf der von Ratsherr Haeseler in der GZ vom 28.2.26 erwähnten sogenannten „Informationsveranstaltung“ der Grünen mit dem Nds. Umweltminister Meyer als Schirmherr des Windparkprojekts im Juli 2025 wurde der Ablauf des Verfahrens nicht im Detail besprochen. Es hieß damals von den Investoren diesbezüglich nur, dass man die laufenden Gutachten abwarten müsse. Steuerungsmöglichkeiten des Stadtrats kamen damals nicht zur Sprache.
Daher verwundert uns auch die Darstellung von Herrn Haeseler, dass am Ende der Stadtrat ja oder nein sagt. Diese Formulierung erweckt wieder den Anschein, als hätte am Ende der Rat das letzte Wort. Dem ist nicht so.
Vielmehr würde die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung eines „Sondernutzungsgebiets Windenergie“ auf dem Gelände des ehemaligen Werks Tanne erst die Grundlage für das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bilden.
Im Falle einer Annahme der 96. Flächennutzungsplanänderung durch den Stadtrat würde sich noch das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch den Landkreis Goslar anschließen. Der Rat hätte dabei dann keinerlei Mitspracherecht mehr. Der Investor könnte dann mit Windkraftanlagen in der maximal technisch möglichen Höhe, welche das Immissionsschutzrecht hergibt, planen, um eine maximale Stromerzeugung und damit maximale Gewinnmöglichkeit zu realisieren.
Dies steht im Gegensatz zu den Aussagen der Bürgermeisterin, die noch in der Bauausschusssitzung vom 18.2.25 davon sprach, „dass nicht mit den größtmöglichen Windkraftanlagen, sondern mit kleineren Anlagen geplant werde, deren Höhe unter 250 m liege“ (Protokoll Bauausschusssitzung 18.2.25, Punkt 3).
Spätestens damit muss allen Ratsmitgliedern klar sein, dass das Verfahren schon unter falschen Voraussetzungen eröffnet worden ist. Denjenigen Ratsmitgliedern, die keine über 250m hohen Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Trinkwasserteichen, UNESCO-Welterbe und Wohnbebauung wollen, bleibt nur die Möglichkeit, die 96. Flächennutzungsplanänderung abzulehnen. Wir fordern daher alle Parteien dazu auf, sich im Kommunalwahlkampf eindeutig zu diesem Thema zu positionieren, damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, woran sie diesbezüglich bei der jeweiligen Partei sind.


Foto: Fortuner Teich






